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Umfangreiche Ausführungen zu „Atzmannsricht Süd“
Beim Sondergebiet Atzmannsricht-Süd und den dafür aufgestellten vorhabenbezogene Bebauungs- und Grünordnungsplan geht es ausschließich um eine Erweiterung der Biogasanlage von Sebastian Kraus, entsprechend umfangreich auch die Stellungnahmen von Privatpersonen und Behörden.
Soweit sich Privatpersonen zum Ausbau der Biogasanlage geäußert haben, geht es ihnen vorrangig darum, ob der Anlieferverkehr zur Biogasanlage den Bewohnern von Atzmannsricht zuzumuten ist und ob das Wegenetz zur Biogasanlage überhaupt entsprechend ausgebaut ist, um eine Belastung durch immer größere und schwerere landwirtschaftliche Transportfahrzeuge auszuhalten. Einige Bewohner von Atzmannssricht befürchten auch, daß ihre Immobilien durch zusätzlichen Lärm an Wert einbüßen und daß die Lebensqualität in Atzmannsricht gemindert wird. Damit der Anlieferverkehr die Ortschaft Atzmannsricht nicht berührt, so ein Vorschlag, sollte darüber nachgedacht werden, ob man nicht eine Verbindung direkt von der B 299 zur Biogasanlage herstellen kann, abzweigend etwa ab der Höhe der nördlichen Zufahrt nach Kainsricht. Soweit die Fachstellen des Landratsamtes und der Regierung der Oberpfalz sowie Versorgern umfangreiche Stellungnahmen abgegeben haben, wurden diese vom Ersten Bürgermeister Peter Dotzler den Gemeinderäten zur Kenntnis gebracht, Vorhabenträger und dessen Planungsbüro werden informiert. Ein Verkehrsgutachten soll klären, wie der Anlieferverkehr über die B 299 geregelt werden kann, wie Zu- und Abfahrten zu gestalten sind, um selbst mit Schwerstlasten möglichst wenig Straßenschäden zu verursachen.
Über drei Bauanträge hatte der Gebenbacher Gemeinderat zu entscheiden und allen Vorhaben erteilten die Gemeinderäte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen. So kann in Atzmannsricht ein Einfamilienhaus mit Carport in Holzbauweise errichtet werden, nachdem der Antragsteller auf ein Kellergeschoß verzichtet, anstelle eines Pultdachs ein Satteldach plant und die Erschießung des Grundstücks abändert, dafür sich entsprechende Geh- und Fahrtrechte sichert. Der BRK-Waldkindergarten „Kainsrichter Räuberwald“ darf einen Container als Lagerraum für Spielsachen und Gartenmöbel aufstellen und in der Gebenbacher Ortsmitte wird eine Nutzungsänderung dahingehend gestattet, daß in den Räumen einer ehemaligen Schreinerei ein Pizza-Liefer- und Abholdienst seinen Betrieb aufnimmt. Eine Bewirtung ist ausgeschlossen und um 22 Uhr muß der Betrieb schließen. Die Gemeinderäte beschlossen weiter einstimmig eine Satzung zur Einführung einer Stellplatzverordnung, wie sie vom Bayerischen Gemeinde- und Städtetag vorgeschlagen wird. Die Anzahl der vorgeschriebenen Stellplätze richtet sich unter Anderem nach der Größe der Nutzfläche oder nach der Anzahl der Wohneinheiten. Der Gemeinderat erteilte der 31. Änderung des Regionalplans einschließlich der Tekturkarte Windenergie sein Einverständnis, wobei Gebenbach insoweit betroffen ist, als sich die Vorrangfläche östlich von Gebenbach von 37 auf 88 Hektar vergrößert. Die Vorrangfläche „Süßer Berg“ westlich von Kainsrsicht fällt weg, „Ochsenschlag“ und „Laubberg“ bleiben unverändert.
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