Sie sind hier: Startseite » Informations- und Besprechungstermin zum geplanten Quarzsandabbau „Sandholz“ bei Kainsricht am 9. November 2026
Planfeststellung gemäß § 52 Abs. 2a Bundesberggesetz (BBergG) Erörterungstermin nach § 73 b Verwaltungsverfahrensgesetz
Gemeinschaftlicher Rahmenbetriebsplan mit Umweltverträglichkeitsprüfung für die Gewinnung von Quarzsand im Tagebau „Sandholz“ nordwestlich Kainsricht, Gemarkungen Gebenbach und Adlholz, Gemeinde Gebenbach, Landkreis Amberg-Sulzbach der Firmen Strobel Quarzsand GmbH, Freihung und Asmanit Dorfner GmbH & Co. Mineralaufbereitungs KG, Hirschau
Öffentliche Bekanntmachung
Die Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern – führt im Rahmen des Anhörungsverfahrens für das o.g. Vorhaben der Firmen Strobel Quarzsand GmbH, Freihung und Asmanit Dorfner GmbH & Co. Mineralaufbereitungs KG, Hirschau gemäß §§ 52 Abs. 2a und 57a Bundesberggesetz (BBergG) sowie 73 b Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) den Erörterungstermin durch.
Der Erörterungstermin dient dazu, die fristgerecht erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, zu erörtern.
Die nicht öffentliche Erörterung findet am
Montag, den 9. November 2026, 10.00 Uhr (Einlass ab 09.45 Uhr), im Gemeinschaftshaus Atzmannsricht, Atzmannsricht 12a, 92274 Gebenbach statt.
Sofern notwendig wird dann auch entschieden, ob die Fortsetzung des Erörterungstermins über den vg. Termin hinaus erforderlich ist. Einzelheiten dazu werden im Laufe des Erörterungstermins mitgeteilt. Falls unvorhergesehene Hindernisse auftreten, wird ein neuer Termin rechtzeitig bekannt gegeben.
Form- und fristgerecht erhobene Einwendungen und Stellungnahmen werden auch bei Ausbleiben des Antragstellers, von Beteiligten oder von denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, erörtert. Die Teilnahmeberechtigten werden gebeten, rechtzeitig zum Erörterungstermin zu erscheinen. Sie haben sich auf Verlangen am Eingang mit Personalausweis oder Reisepass auszuweisen. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben.
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
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