Informationen aus der letzten Gemeinderatssitzung

Ein Monster- Zahlenwerk über mehr als 200 Seiten hat die Verwaltung den Gebenbacher Gemeinderäten vorgelegt und die beschlossen dann auch einstimmig den Haushaltssatzung 2024 mit fast 2.3 Millionen im Verwaltungs- und über drei Millionen Euro im Vermögenshaushalt.

Insgesamt knapp 5.4 Millionen Euro beträgt der Haushalt der Gemeinde Gebenbach für das Jahr 2024. Bürgermeister Peter Dotzler bezifferte die Verbindlichkeiten seiner Kommune auf 2.7 Millionen Euro, was zu einer pro-Kopf-Verschuldung in Höhe von 3160 Euro führt. Wichtigste Einnahmen im Verwaltungshaushalt seien die Gewerbeteuer mit 410000 Euro, der Einkommenssteueranteil mit 655000 Euro, Schlüsselzuweisungen mit 318000 Euro und Zuschüsse vom Land mit 270000 Euro. Aus dem Verwaltungshaushalt, so Dotzler, müsse die Kreisumlage in Höhe von 475000 Euro bezahlt werden, außerdem Umlagen an die Verwaltungsgemeinschaft mit fast 200000 Euro, Unterhalt für Straßen, Kläranlage und Bauhof mit 220000 Euro und Personalausgaben mit mehr als 260000 Euro. Als wichtigste Einnahmen bei Vermögenshaushalt nannte Peter Dotzler eine Zuführung aus den Verwaltungshaushalt mit fast 250000 Euro, staatliche Zuwendungen mit mehr als 1.1 Millionen Euro, Grundstückveräußerungen mit fast einer Million Euro. Diesen Einnahmen stünden 453000 Euro für Kinderbetreuung, über 400000 Euro für die Dorferneuerung Kaisricht, rund 500000 Euro für weiteren Grunderwerb sowie gut eine Million Euro für die Erschließung des Gewerbegebiets Gebenbach-West und des Baugebiets Gebenbach Nord-West gegenüber. Über 500000 Euro seien für Breitbanderschließung und Nahwärmenetz eingestellt. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht festgesetzt, dagegen eine Verpflichtungsermächtigung im Vermögenshaushalt bis zu 1.250.000 Euro. Der Höchstbetrag für Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgabe wird auf 500000 Euro festgesetzt. Die Hebesätze für Grundsteuer bleibt unverändert bei 300 %, ebenso die Gewerbesteuer bei 310 %.

Bürgermedaille und Ehrenbürgerrecht:

Seit fast 40 Jahren gilt in Gebenbach eine Satzung über eine Bürgermedaille und das Ehrenbürgerrecht, aber in einer der letzten Gemeinderatssitzungen wurde zudem über eine Ehrennadel diskutiert. Die einstimmig beschlossene und zum 1. April 2024 in Kraft tretende neue Satzung sieht künftig Ehrennadel der Gemeinde, Bürgermedaille und Ehrenbürgerschaft vor. Die Ehrennadel soll an verdiente Gemeindebürger verliehen werden, die sich in Politik, Kunst, Kultur, Sport und Wissenschaft Herausragendes geleistet haben. Ebenso kann langjähriges ehrenamtliches Engagement mit der Ehrennadel gewürdigt werden. Die Bürgermedaille, die jährlich höchsten an zwei Personen verliehen werden kann, die sich um Gemeinwohl in Gebenbach verdient gemacht haben. Höchstens drei lebende Personen können gleichzeitig Inhaber der goldenen Bürgermedaille sein, die silberne Bürgermedaille ist auf acht lebende Personen begrenzt. Als höchste Ehrung in Gebenbach gilt die Ehrenbürgerwürde, die auf drei lebende Personen beschränkt. In der neuen Ehrenatzung wird auch festgelegt, welche Ehrungen zu Geburtstagen oder Hochzeiten durch die Repräsentanten der Gemeinde erfolgen. Auch für Einträge in das Goldene Buch der Gemeinde und eine eventuelle Würdigung als „Altbürgermeister“ gelten die Vorschriften der Ehrensatzung. Für sämtliche Ehrungen ist Voraussetzung, daß der zu ehrenden Person die bürgerlichen Ehrenrechte nicht aberkannt wurden und sämtliche Auszeichnungen kann der Gemeinderat mit 2/3 Mehrheit widerrufen. Ein Rechtsanspruch auf eine Ehrung kann aus dieser Satzung nicht abgeleitet werden.   

Gebenbach erweitert Gewebegebiet Gebenbach-West

Falls die Redewendung „Was lange währt, wird endlich gut“ auch für das künftige Gewerbegebiet Gebenbach-West zutrifft, dann ist nach rund sieben Jahren Planung und Anhörungen ein vorzeigbares Ergebnis abzusehen, denn die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden nun in der letzten Gemeinderatssitzung erörtert.

Ende 2017 hat der Gebenbacher Gemeinderat die Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplans für die Erweiterung des Gewerbegebiets Gebenbach-West beschlossen und die Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme aufgefordert. Bürgermeister Peter Dotzler erläuterte dem Gremium die erhaltenen Stellungnahmen, nachdem nun die Planungen für einen Kreisverkehr konkreter werden. Das Staatliche Bauamt erhebt keine Einwendungen, wenn bei Bebauung zu den Bundestraßen B14 und B 299 mindestens 20 Meter Abstand eingehalten werden, auch darf das Gewerbegebiet ausschließlich über eine Abfahrt vom künftigen Kreisverkehr erfolgen, der im Bereich der Einmündung der B 299 von Amberg her kommend in die B 14 gebaut werden soll.  Der Zweckverband Nahverkehr Amberg-Sulzbach weist darauf hin, daß durch das Planungsgebiet die Nahverkehrslinien Amberg-Weiden, Schnaittenbach-Sulzbach-Rosenberg und Freihung-Amberg führen und für diese Linien müßten in Abstimmung mit Straßenbaulastträger, Verkehrsbehörde und Polizei beidseitige Haltestellen eingeplant werden. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten meint, daß zum im Westen an das Gewerbegebiet angrenzenden Wald eine „Baumfallgrenze“ von 30 Metern einzuhalten sei. Die Bayernwerk Netz GmbH hat grundsätzlich gegen die Planungen des Gewerbegebiets keine Einwendungen, wenn Bestand, Sicherheit und Betrieb ihrer Anlagen nicht beeinträchtigt werden. Die Untere Naturschutzbehörde macht ihre Zustimmung davon abhängig, daß genügend externe Ausgleichsflächen in das Planungsverfahren eingebracht werden. Der Landesfischereiverband fordert von den künftigen Gewerbetreibenden eigene Rückhaltesysteme, außerdem sei das gewerbliche Schmutzwasser in die Kläranlage einzuleiten. Die Regierung der Oberpfalz als Höhere Landesplanungsbehörde vertritt die Auffassung, daß flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen Vorrang hätten und neue Siedlungsflächen möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten auszuweisen seien. Gegenteiliger Ansicht ist der Gebenbacher Gemeinderat, denn die Erschließung des neuen Gewerbegebiets erfolge über den geplanten Kreisverkehr im Kreuzungsbereich B 14 und B 299 und die Flächen für weitere Gewerbegebietsausweisungen befänden sich in Privateigentum. Weiteres Gewerbegebiet am östlichen Ortsrand sei zu ortsnah und für eine Erweiterung zu beengt. Kritisch sieht der Regionale Planungsverband Oberpfalz die Erweiterung des Gewerbegebiets Gebenbach-West, denn zu viel landwirtschaftlich genutzte Fläche müßte aufgegeben werden.

Wenig Begeisterung zeigt der Bund Naturschutz, denn hier spiele das Thema Flächensparen offensichtlich keine Rolle und bestehende Vorschriften würden grob mißachtet, außerdem liege ein überzeugender Nachweis für den Bedarf neuer Gewerbeflächen nicht vor und zur Förderung des ländlichen Raumes seien neue Gewerbeflächen nicht erforderlich. Auch entspreche das künftige Gewerbegebiet nicht den Bedürfnissen der Gemeinde Gebenbach und damit sei die geplanten Gewerbeflächen nicht gerechtfertigt und somit lehne der Bund Naturschutz die Erweiterung des Gewerbegebiets ab. Das Wasserwirtschaftsamt hat keine grundsätzlichen Einwendungen gegen eine Erweiterung des Gewerbegebiets Gebenbach West, wenn Regenrückhaltebecken und weitere Maßnahmen zur Entwässerung des Gewerbegebiets berücksichtigt werden. Die Gemeinderäte billigten den überarbeiteten Bebauungs- und Grünordnungsbeschluß und ordnete die einmonatige öffentliche Auslegung an. Ebenso werden die Träger öffentlicher Belange erneut förmlich beteiligt.

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