Sie sind hier: Startseite » Grundsteuer – Pflicht zur Anzeige von Änderungen am Grundbesitz
Zur einheitlichen Berechnung der Grundsteuer sind Sie als Eigentümer oder Eigentümerin verpflichtet, Änderungen am grundsteuerpflichtigen Objekt bei dem Finanzamt anzuzeigen.
Die Anzeigepflicht entfällt, wenn sich nur der Eigentümer ändert.
Nähere Informationen können Sie der Anlage entnehmen.
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
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