Grundsteuer – Pflicht zur Anzeige von Änderungen am Grundbesitz

21. Aug. 2026

Grundsteuer – Pflicht zur Anzeige von Änderungen am Grundbesitz

Grundsteuer - Pflicht zur Anzeige von Änderungen am Grundbesitz

Zur einheitlichen Berechnung der Grundsteuer sind Sie als Eigentümer oder Eigentümerin verpflichtet, Änderungen am grundsteuerpflichtigen Objekt bei dem Finanzamt anzuzeigen.

Die Anzeigepflicht entfällt, wenn sich nur der Eigentümer ändert.

Nähere Informationen können Sie der Anlage entnehmen.

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