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Zwei Bauvorhaben erteilte der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen und befreite die Antragsteller von den Festsetzungen des Bebauungsplans. So wurde im Neubaugebiet Kainsricht-West der Neubau eines Einfamilienhauses nebst Garage und überdachter Eingangsbereich gestattet und in Gebenbach darf ein Lagerraum für Gartenmöbel und Gartengeräte errichtet werden.
Gewerbegebiet Gebenbach-West
Bereits vor mehr als einem Jahr wurde der Billigungs- und Auslegungsbeschluß für den Bebauungs- und Grünordnungsplan des Gewerbegebiets Gebenbach-West gefaßt, die öffentliche Auslegung erfolgte im Oktober 2025 und wesentliche Einwendungen wurden von den Trägern öffentlicher Belange nicht erhoben, soweit deren Bedenken berücksichtigt werden. So stellt die Regierung der Oberpfalz als höhere Landesplanungsbehörde fest, daß „eine Vereinbarkeit mit den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung zum aktuellen Zeitpunkt nicht bestätigt werden kann“. Für die Herstellung der Vereinbarkeit sei der Bedarf für den Umfang der Ausweisung zu begründen. Das Staatliche Bauamt Amberg-Sulzbach erhebt keine Einwendungen, wenn eine Bebauung im Gewerbegebiet einen Mindestabstand von 20 Metern zur B 14 einhält. Eine Erschließ8ng des Gewerbegebiets dürfe nur die Gemeindeverbindungsstraße Rohrleite abzweigend von der B 299 erfolgen, wobei dann dort eine Linksabbiegespur einzurichten sei. Soweit das Gewerbegebiet über einen Kreisverkehr erfolgen soll, der im Bereich der Einmündung der B 299 in die B 14 gebaut werden soll, wie es die Gemeinde Gebenbach anstrebe, soll die Behelfszufahrt über die „Rohrleite“ für den landwirtschaftlichen Verkehr erhalten bleiben. Die untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes stimmt der Bauleitplanung grundsätzlich zu, jedoch seien fehlende Unterlagen über Ausgleichsberechnungen und Kompensationen nachzureichen. Weitere Stellungnahmen sind vom Landratsamt zum Wasserrecht, vom Wasserwirtschaftsamt und vom Amt für Ernährung, Landwirtschaf und Forsten eingereicht worden. Das AELF bemängelt, daß durch das Gewerbegebiet 5.62 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche auf Dauer verloren gehen. Die Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz steht dem Gewerbegebiet positiv gegenüber.
Fraktionsübergreifend nahmen die Gebenbacher Gemeinderäte die Ausführungen der Träger öffentlicher Belange sowie der Betreiberin einer angrenzenden Biogasanlage zur Kenntnis. Etwaige Bedenken werden in den weiteren Planungen berücksichtigt. Der Gemeinderat billigte den abgeänderten Grünordnungs- und Bebauungsplan für das Gewerbegebiet Gebenbach-West, ordneten erneut eine einmonatige öffentlich Auslegung und die förmliche Beteiligung der Träger öffentlicher Belange an.
Im Rahmen des Vollzugs des Bayerischen Straßen und Wegenetzes wurden kleinere Straßenabschnitte im und nahe des Baugebiets Gebenbach-West umgewidmet.
Kommunale Wärmeplanung:
Mit der kommunalen Wärmeplanung in Gebenbach befaßte sich Dr. Dana Walker vom Institut für Energietechnik GmbH, bezeichnete die Wärmeplanung als langfristigen Prozeß, der letztlich bis zu Jahr 2045 zur Klimaneutralität führen soll. Derzeit habe ein Wärmeplan keine rechtlochen Auswirkungen du begründe auch keine einklagbaren Auswirkungen und Pflichten. In Gebenbach hätten nach einer Umfrage im Jahr 2022 etwa 83 % der Befragten Interesse an einem Nahwärmenetz bekundet, nur 15% lehnten den Anschluß an ein Nahwärmenetz ab. Ihre Wärme generieren die Einwohner von Gebenbacher zu einem Drittel aus Heizöl, knapp ein Viertel nutzen fest Biomasse wie Holz, mehr als ein Drittel gasförmige Biomasse, Strom und Umweltwärme liegen im einstelligen %-Bereich. Biogas werde in der Gemeinde Gebenbach genutzt, Grundwasser- oder Erdwärme entfallen. Die IfE-Wissenschaftlerin befürwortet eine Verdichtung des bestehenden Nahwärmenetztes in Atzmannsricht und Gebenbach, regt eine interkommunale Zusammenarbeit an und meint, daß Kommunen ihre Liegenschaften beispielhaft klimaneutral aufstellen sollten.Erster Bürgermeister Peter Dotzler erinnerte dran, daß die Städte Hirschau und Schnaittenbach, die Märkte Freihung und Hahnbach sowie die Gemeinden Freudenberg, Gebenbach und Poppenricht das Institut für Energietechnik mit der Kommunalen Wärmeplanung beauftragt haben. Dis Ist-Situation sei dabei zu erarbeiten, ebenso Möglichkeiten und Potentiale zur Wärnmeversorgung und deren Umsetzung. Gebenbach erfülle die Verpflichtung, bis spätestens 30. Juni 2028 einen Wärmeplan zu erarbeiten. Ab diesem Stichtag, so Dotzler, dürfen nur noch Heizungsanlagen in Betrieb genommen werden, wenn die bereitgestellte Wärme zu mindestens 65 % aus erneuerbaren Energien erzeugt wird.
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