Informationen aus der letzten Gemeinderatssitzung

14. Nov. 2023

Informationen aus der letzten Gemeinderatssitzung

In seiner letzten Sitzung befaßte sich der Gebenbacher Gemeinderat ausführlich mit gesplitterten Abwasser- sowie Entwässerungsgebühren, denn die aktuellen Gebühren, so Bürgermeister Peter Dotzler seien nicht kostendeckend, müssen angepaßt und damit angehoben werden.

 

Ohne große Diskussion billigten die Gemeinderäte für einen Geräteschuppen in Gebenbach eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans. Umfangreicher dagegen war der Sachvortrag von Bürgermeister Peter Dotzler für die Einführung einer gesplitterte Abwassergebühr, die Dotzler für alle Mitglieder des Gemeinderates gut lesbar auf dem neuen 86-Zoll Touch Board an der Stirnseite des Sitzungssaals präsentierte und die Dotzler für mehr als gerecht ansieht. Für Niederschlagswasser-Gebühren soll künftig unterschieden werden, ob es auf „wasserundurchlässige Befestigungen“ oder auf „wasser(teil)durchlässige Befestigungen“ regnet. Gebührensenkend seien vor allem Zisternen oder Befestigungen, bei denen das Niederschlagswasser versickern kann. Dotzler informierte über vielfache Berechnungsgrundlagen mit zahleichen Ausnahmen und letztlich stimmten die Gemeinderäte mit Ausnahme von Dominik Obermeier dem Vorschlag zu, daß die Verwaltung die Ermittlung und Bewertung der Versiegelungsflächen vornehmen soll. Die überbauten Flächen werden aus vorhandenen Luftbildern ermittelt und die künftigen Gebührenschuldner können sich zu den gebührenrelevanten Berechnungen äußern, gegebenenfalls diese Berechnungen auch berichtigen oder ergänzen. Einstimmig angenommen wurde auch eine Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung sowie der Kriterienkatalog für Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Angepaßt an die Musterverordnung des Bayerischen Gemeindetags wurde auch die Verordnung der Gemeinde Gebenbach über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter. Der vorgelegte Entwurf wurde gebilligt, jedoch auf Antrag des CSU-Gemeinderates Werner Kohl um ein genaues Verzeichnis der zu reinigenden Straße und Wege ergänzt. Die Gemeinde Gebenbach hatte die ZNAS um eine Stellungnahme zum Antrag der CSU/JA-Fraktion gebeten, die den Neubau einer barrierefreien Haltstelle in Atzmannsricht beantragte. Die derzeitigen drei Haltestellen seien Gefahrenstellen, so Werner Kohl.  Bürgermeister Peter Dotzler schlug vor, bei einem Ortstermin zusammen mit ZNAS und der Verkehrsbehörde die eventuelle Verlegung der Bushaltestelle zu erörtern, wofür er allseitige Zustimmung erhielt. Faktionsübergreifend einige war sie der Gemeinderat beim Kriterienkatalog für Photovoltaik-Freiflächenanlangen, der letztlich keine rechtverbindliche Wirkung hat. Möglich seien danach aber PV-Anlagen nach Empfehlungen des Bayerischen Städtetags, auch auf Koveratonsflächen aus dem Sandabbau und auf landwirtsch0aftlichen Flächen mit einer Ackerzahl kleiner als 20. PV-Anlagen können im Einzelfall auf allen landwirtschaftlichen Flächen zugelassen werden, wenn die Fläche unter den PV-Modulen landwirtschaftlich genutzt wird. Schließlich ging es noch um einen von der DJK Gebenbach beantragten Zuschuß für die Beschaffung eines neuen Mannschaftsbusses, der vorwiegend über den Verkauf des acht Jahre alten Busses und zugesagte Werbeeinnahmen finanziert werden soll. 1500 Euro wird die Gemeinde beisteuern, aber das Gemeindewappen müsse auf dem neuen Bus deutlich sichtbar sein. Neu im Eingangsbereich des Rathauses steht der von der FW-Fraktion zur Verfügung gestellte öffentliche Bücherschrank, den, so Hans-Jürgen Zintl, jeder bestücken kann, aber jeder könne dort auch Bücher mitnehmen. Für die Planung der Gebenbacher Innentwicklung kündigte Bürgermeister Peter Dotzler für den 18. Januar 2024 eine öffentliche Informationsveranstaltung an, bei der die mit der Planung beauftragten Architekten ihre Vorstellungen präsentieren werden. Zum ins Stocken geratenen Glasfaserausbau meinte Bürgermeister Peter Dotzler, daß ihm aktuell keine konkreten Informationen vorliegen, wie es weitergehen solle. Ob eventuell Leerrohre für Glasfaser bei Erdarbeiten für die geplanten Leitungen für die Fernwärmeversorgung mit verlegt werden können, müsse zwischen der Fernwärme-Genossenschaft und der mit dem Glasfaserausbau beauftragten Unternehmen abgeklärt werden.

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